INKASSO INLAND
Der sachgerechte Umgang mit Außenständen stellt eine der wesentlichen Bestandteile des Forderungsmanagements dar.
Ziel dieses Forderungsmanagements ist die schnelle und unbürokratische Realisierung Ihrer Außenstände im außergerichtlichen Mahnverfahren.
Die Hereingabe der fälligen, unbestrittenen Forderungen kann in jeder von Ihnen zu bestimmenden Form erfolgen (z.B. OP-Liste, Rechnungskopie, Mahnkopie, Inkassoauftragsformular oder e-mail). Das außergerichtliche Mahnverfahren sorgt in den meisten Fällen für einen raschen Zahlungseingang ohne gerichtliche Auseinandersetzung oder Inanspruchnahme des Gerichtsvollziehers.
Der Schuldner wird von uns zur Zahlung der Gesamtforderung einschließlich entstandener Verzugszinsen und -kosten aufgefordert. Unser geschultes Fachpersonal nimmt mit dem säumigen Schuldner Kontakt auf um zu erfahren, warum er seinen Zahlungsverpflichtungen bisher nicht nachgekommen ist. Unsere Aufgabe ist es, diesen Grund zu ermitteln und eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu finden, die vor allem Ihre Geschäftsbeziehung mit dem „Kunden“ nicht gefährdet.
Sollte es nicht möglich sein, die Forderung außergerichtlich zu realisieren, erfolgt in Ihrem Auftrag das gerichtliche Mahnverfahren. Das Zwangsvollstreckungsverfahren wird bis hin zur Abgabe der Vermögensauskunft durchgeführt. Wir gehen mit sämtlichen Gerichtskosten für Sie in Vorlage.
Verläuft das gerichtliche Verfahren erfolgreich, erhalten Sie die gesamte Hauptforderung, Ihre Mahnkosten und Verzugszinsen. Die Kosten des Verfahrens hat der Schuldner aufgrund seines Verzuges zu tragen.
Falls aufgrund der von uns gewonnenen Erkenntnisse keinerlei Erfolgsaussichten auf Realisierung Ihrer Forderung bestehen, erhalten Sie eine Stellungnahme, damit die Forderung Ihrerseits als uneinbringlich ausgebucht werden kann. Diese kann auch als Nachweis für die Finanzbehörden dienen.
Unabhängig davon besteht nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens die Möglichkeit, Ihre Forderung in die Überwachung zu nehmen. Im Falle eine späteren Realisierung könnten Sie einen außerordentlichen Ertrag verbuchen.